KAMPA HOCHZWEI
  Kompetenzzentrum für Familien in Weinstadt und dem Kreis Waiblingen

Patientenverfügung

Verbindliche Wünsche zu medizinischen Themen
In einer Patientenverfügung legen Sie Ihre Wünsche zu lebenserhaltenden Maßnahmen, Wiederbelebung und konkreten medizinischen Behandlungen und Maßnahmen fest. An die medizinischen Festlegungen müssen sich Ärzte gesetzlich halten. Das Bundesjustizministerium empfiehlt, die Patientenverfügung alle 12 Monate zu prüfen, ggf. zu ändern und neu zu unterschreiben. Entwicklungen im medizinischen Fortschritt wie auch zahlreiche Änderungen im Patientenrecht machen die Patientenverfügung zu einem „lebendigen Produkt“. Im Rahmen des JURA DIREKT Service werden Änderungen und Aktualitäten automatisch erledigt.