KAMPA HOCHZWEI
  Kompetenzzentrum für Familien in Weinstadt und dem Kreis Waiblingen

Vorsorgevollmacht

Welche Bereiche können mit einer Vorsorgevollmacht(VV) geregelt werden? 
Vermögen, Finanzen, Umgang mit Behörden, Post, Fernmeldeverkehr, Gesundheitsfürsorge, Pflegebedürftigkeit, Aufenthalt und Unterbringung, geschäftlicher Bereich.

Durch eine Vorsorgevollmacht kann eine gesetzliche Betreuung vermieden werden. Denn ein vom Betreuungsgericht eingesetzter Betreuer ist nach dem Willen des Gesetzgebers (§ 1896 BGB) dann nicht erforderlich, wenn und soweit ein Bevollmächtigter die Angelegenheiten regeln kann. Damit wird das Recht auf Selbstbestimmung gestärkt: Mit einer Vorsorgevollmacht kann man "in gesunden Tagen" die Vertrauensperson selbst auswählen, die bei später eintretender Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit entscheidet und handelt.
Quelle: DRC Rechtsanwälte; Wikipedia; Stand August 2014